Wir halten uns im wesentlichen an Empfehlungen der Sprachmittlerverbände, deshalb orientieren sich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien an Mustern und Empfehlungen des BDU – Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V. und des AIIC – Internationalen Verbands der Konferenzdolmetscher.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Datenschutz, Datensicherheit und Erklärung zur Konformität
1.1 Geltungsbereich
Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
1.3 Zusatzleistungen
Alle mit Zusatzleistungen verbundenen Übersetzungsarbeiten, insbesondere zum Druck geeignete, gleich unter Verwendung welchen Verfahren zu vervielfältigende sogenannte reprofähige Texte usw., werden ausschließlich dann als solche ausgeführt, sofern dem Übersetzer ein schriftlicher Auftrag erteilt wird, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die hierzu erforderliche Qualität vorausgesetzt wird. Eine Haftung hinsichtlich der vorgenannten Übersetzungsarbeiten (insbesondere druckreife und zur mehrfachen Verwendung vorausgesetzte Übersetzung) des Übersetzers ist dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich im vorbenannten Sinne dem Übersetzer die Übersetzung als solche kennzeichnet oder wenn es der Auftraggeber unterlässt, dem Übersetzer vor dem Druck einen Bürstenabzug des Textes zwecks Korrekturlesung vorzulegen.
1.4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
1.5 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
1.6 Haftung
1.7 Berufsgeheimnis
Der Übersetzer oder Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
1.8 Mitwirkung Dritter
1.9 Vergütung
1.10 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1.11 Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
1.12 anwendbares Recht
1.13 Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
1.14 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
2.1 Dolmetscherarten
2.1.1 Simultandolmetschen
Die Dolmetscher sitzen in einer schalldichten Kabine und übertragen den vom Redner gesprochenen Text zeitgleich (simultan) in die Zielsprachen. Da Simultandolmetschen eine hohe Konzentration erfordert, müssen sich die Dolmetscher alle 20 bis 30 Minuten ablösen können. Demzufolge muss eine ausreichende Zahl von Simultandolmetschern zur Verfügung stehen. Einsatzbereiche:
2.1.2 Konsekutivdolmetschen
Die Übertragung erfolgt zeitversetzt nach dem Vortrag des Originaltextes. Die Dauer der Veranstaltung verlängert sich im Vergleich zum Simultandolmetschen auf etwa das Doppelte pro Zielsprache. Einsatzbereiche: Kurze Ansprachen oder auch Verhandlungen, bei denen auf die Anwesenheit des Dolmetschers im Verhandlungsraum Wert gelegt wird.
2.1.3 Flüsterdolmetschen
Der Dolmetscher spricht gleichzeitig mit dem Redner, setzt aber keine besonderen technischen Hilfsmittel ein. Bei mehreren Personen kann eine Flüsterdolmetschanlage eingesetzt werden, die die Übersetzung über ein Mikrofon an einen Satz von Kopfhörern überträgt. Da Flüsterdolmetschen dieselbe oder mehr Konzentration als Simultandolmetschen erfordert, sind bei längeren Veranstaltungen ebenfalls zwei Dolmetscher je Zielsprache notwendig. Einsatzbereiche: Geeignet für die Betreuung kleiner Gruppen, zum Beispiel bei Werksführungen oder Besichtigungen. Flüsterdolmetschen kann Simultandolmetschen nicht ersetzen, da Originalredner und Dolmetscher im gleichen Raum sprechen und sich so unvermeidbare Störeffekte ergeben.
2.1.4 Verhandlungsdolmetschen
Kürzere Textpassagen werden in der Gesprächssituation zeitversetzt und abschnittsweise in die Zielsprache übertragen.
2.2 Geltungsbereich
2.3 Verträge
Verträge werden stets entweder direkt zwischen dem Dolmetscher und dem Ausrichter der Konferenz oder direkt zwischen dem Dolmetscher und der Person geschlossen, die der Ausrichter mit der vertraglichen und finanziellen Verantwortung für die Rekrutierung der Dolmetscher ordnungsgemäß beauftragt hat.
2.4 Tätigkeit des Dolmetschers
Die Tätigkeit des Dolmetschers beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen, sie erstreckt sich nicht auf Veranstaltungen, die im Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind; schriftliche Übersetzungen gehören nicht zu seiner Tätigkeit. Der Dolmetscher unterliegt der strikten beruflichen Schweigepflicht. Er arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und lehnt jede Einflussnahme durch Dritte ab. Nicht zum Dolmetscherteam gehörende Personen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Ansprechpartners für den Dolmetscher zur Ergänzung des Teams als Dolmetscher eingesetzt werden oder in anderer Eigenschaft die Dolmetscherkanäle der Simultandolmetschanlage nutzen. Die interne Arbeitsverteilung wird von den Dolmetschern selbst geregelt.
2.5 tägliche Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit des Dolmetschers beträgt, soweit nicht abweichend geregelt, 8 Stunden pro Arbeitstag zuzüglich einer 1-stündigen Pause, bzw. 6 Stunden pro Arbeitstag zuzüglich einer 1-stündigen Pause bei Simultan- und Flüsterdolmetschen. Wird die Arbeitszeit bei Simultan- oder Flüsterdolmetschen voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Veranstaltung eine Aufstockung des Dolmetscherteams. Über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunden werden mit einem bei Auftragserteilung festgelegten Stundensatz in Rechnung gestellt.
2.6 Vorbereitungsmaterial
Der Auftraggeber übersendet den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig einen vollständigen Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Berichte usw.) in allen Arbeitssprachen der Konferenz. Falls der Auftraggeber die entsprechenden Unterlagen nicht zur Verfügung stellen kann, unterstützt er den Dolmetscher bei der Kontaktaufnahme mit den Sprechern der zu dolmetschenden Vorträge, damit dieser sich über die zu dolmetschenden Inhalte informieren oder selber Vorbereitungsmaterial beschaffen kann.
2.7 Simultandolmetschen von abgelesenen Texten und Filmen
Soll ein Text während der Veranstaltung verlesen werden, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Dolmetscher vorab eine Kopie davon erhalten. Der Redner wird vom Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d. h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A4 mit etwa 1600 Zeichen). Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript den Dolmetschern vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird.
2.8 Honorar
Honorare sowie Tage- und Übernachtungsgelder werden in gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. Die Entgelte werden ohne Steuerabzug gezahlt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
2.9 Honorar bei Rückzug des Auftrags durch den Auftraggeber
Wird der Auftrag durch den Auftraggeber zurückgezogen, hat der Dolmetscher Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Außerdem hat er Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten. Nimmt der Dolmetscher während der Ausfallzeit einen anderen Dolmetscherauftrag an, so verringert sich das Ausfallhonorar entsprechend.
2.10 Reisebedingungen
Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit des Dolmetschers noch die Qualität seiner im Anschluss an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen.
2.11 Entlassung aus dem Vertrag
Sollte der Dolmetscher aus schwerwiegenden Gründen um Entlassung aus dem Vertrag bitten, wird er dafür sorgen, dass ihn ein qualifizierter Kollege zu den gleichen Konditionen ersetzt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und in den Fällen, in denen ein beratender Dolmetscher das Team zusammengestellt hat, der Zustimmung dieses Dolmetschers.
2.12 höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von höherer Gewalt betroffen sind.
2.13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.